Verunstaltungsentschädigung

Verminderte Heiratsaussichten

Ist eine Person durch die erlittenen Verletzungen verunstaltet worden und wird dadurch das berufliche Fortkommen beeinträchtigt oder die Heiratsaussichten vermindert ist dafür Schadenersatz zu leisten.
Eine Verunstaltung stellt einen Vermögensschaden dar und ist daher vom Schädiger zu ersetzen. Die Verhinderung des besseren Fortkommens muss auf die Verunstaltung zurückzuführen sein. Ist der/die Verletzte überhaupt nicht mehr in der Lage einer Beschäftigung nachzugehen besteht nur mehr ein Anspruch auf Verunstaltungsentschädigung falls verminderte Heiratsaussichten nachgewiesen werden können.

Als Verunstaltung gilt jede wesentliche nachteilige Veränderung in der äußeren Erscheinung. Die Verunstaltung muss weder besonders abstoßend sein noch muss sie bei einem normal bekleideten Menschen sichtbar sein. Die Bemessung der Verunstaltungsentschädigung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls. Entscheidend für die Höhe des Ersatzbetrages sind der Grad der Verunstaltung und die Wahrscheinlichkeit der Behinderung des besseren Fortkommens.

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