Unterhalt für Kinder

Unterhalt für Kinder

Unterhaltsleistungen werden entweder in Form von Naturalunterhalt oder Geldunterhalt (Alimente) erbracht.

Der für Kinder zu zahlende Unterhalt hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes ab. Ein Richtwert dafür ist die Prozentmethode nach der ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Unterhalt zu bezahlen ist. Die Untergrenze – die nur in besonderen Fällen unterschritten werden kann – stellt der Regelbedarfssatz dar, während als Höchstgrenze die “Playboygrenze“ bzw. Luxusgrenze angenommen wird.

Unterhaltsarten

Alter des Kindes Unterhaltsbetrag vom Monatseinkommen Regelbedarfsatz 2022 Unterhaltsstop
Playboygrenze
0 – 2 Jahre 16 % € 320,00  ca. € 640,00
3 – 5 Jahre 16 % € 350,00 ca. € 640,00
6 – 9 Jahre 18 % € 410,00 ca. € 820,00
10 – 14 Jahre 20 % € 500,00 ca. € 1.250,00
15 – 19 Jahre 22 % € 630,00 ca. € 1.575,00
über 20 Jahre 22 % € 720,00 ca. € 1.800,00

Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind unter 10 Jahren ist ein Prozent, über zehn Jahren sind 2 %, für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten je nach Einkommen 1-3 % in Abzug zu bringen.
Mit dem monatlichen Unterhalt ist der Normalbedarf des Kindes abgedeckt. Für den Fall von Sonderbedarf sind unter Umständen weitere Beträge vom Unterhaltpflichtigen zu zahlen. Die Entscheidung über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab und stellen die obigen Ausführungen lediglich eine grobe Richtlinie dar. Der Unterhaltsstop (Playboygrenze) liegt je nach Gericht beim ca 2 bis 2,5 fachen Regelbedarf (Stand 01.01.2023).

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.