Ehevertrag – Scheidung – Unterhalt – Vermögensaufteilung
Mit einem Ehevertrag ist es möglich, bereits vor oder während der Ehe die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse für den Fall der Scheidung zu regeln.
Das österreichische Recht sieht als gesetzlichen Güterstand eine beschränkte Zugewinngemeinschaft vor: Jeder Ehepartner bleibt Besitzer des von ihm in die Ehe eingebrachten, sowie des während der Ehe erworbenen Vermögens und haftet nur für die eigenen Schulden. Dies wird als Gütertrennung bezeichnet. Sollte die Ehe aufgelöst werden, werden aber das eheliche
Gebrauchsvermögen, wie zum Beispiel Hausrat und Ehewohnung, sowie die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt.
Informieren Sie sich rechtzeitig in meiner Kanzlei um künftige Nachteile zu vermeiden.
Jede Ehe kann scheitern. Für diesen Fall sollte im Interesse beider Ehegatten und allfälliger Kinder eine vernünftige Lösung gefunden werden.
Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, eine Ehe zu scheiden:
- Streitige Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung
- Sonstige Scheidung wegen langjähriger Trennung
Ich vertrete Sie sowohl im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Ehescheidung, als auch – sofern dies nötig sein sollte – in einem streitigen Verfahren, sowie auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen sowie in einem allfälligen Aufteilungsverfahren des während der Ehe gemeinsam erworbenen Vermögens.
Informieren Sie sich, bevor Sie unüberlegte Handlungen setzen die für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind.