Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung ist das Recht bzw. die gesetzliche Verpflichtung bei Vorliegen von Mängeln innerhalb einer bestimmten, vom Gesetzgeber festgelegten Frist, die Behebung von Mängeln, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrages zu fordern bzw. gegen sich gelten zu lassen. Bei mangelhafter Leistung durch den Vertragspartner (Verkäufer, Händler, etc.) kommen grundsätzlich die Regeln der Gewährleistung zur Anwendung. Eine Grundvoraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war. Bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten zu Tage treten, wird vermutet, dass sie bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das heißt, der Vertragspartner müsste im Zweifel beweisen, dass er eine mangelfreie Sache übergeben hat.

Die gesetzliche Frist beträgt:

  • 2 Jahre bei beweglichen Sachen und
  • 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen

Die Garantie

ist ein vertragliches Versprechen des Verkäufers für Mängel über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus eine Haftung in einem bestimmten Umfang zu übernehmen.
Ich vertrete Sie gerne bei der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen.

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