Erbrecht

Erbe/Testament

Egal wie alt man ist, sollte man rechtzeitig vorsorgen, was für den Fall eines allenfalls überraschenden Ablebens mit seinem Vermögen oder den persönlichen Gegenstände passieren soll. Testamente bedürfen bestimmter Formvorschriften. Selbstverständlich können Testamente auch jederzeit abgeändert werden.

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Das Erbrecht ist eine knifflige Sache

Ich unterstütze und berate Sie gerne bei der Erstellung eines Testamentes.
Sämtliche in meiner Kanzlei errichteten Testamente werden im zentralen Testamentsregister eingetragen. Mit der Eintragung im Testamentsregister sowie Hinterlegung in meiner Kanzlei wird verhindert, dass ein errichtetes Testament allenfalls nicht aufgefunden wird und damit Ihr letzter Wille nicht zum Tragen kommt.
Sorgen Sie vor – bevor es zu spät ist.