Unternehmerrecht

Handelsrecht – Unternehmerrecht

Das Unternehmerrecht – vor Einführung des UGB (Unternehmergesetzbuch) des Handelsrechtes – weicht teilweise vom allgemeinen Zivilrecht wie es für Nichtunternehmer Gültigkeit hat, ab.

Das Unternehmerrecht bestimmt welche besonderen Rechtsfolgen beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen eintreten.
Ich berate und vertrete Unternehmen sowie deren Inhaber/innen bei allen Rechtsfragen die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit auftreten können, wie:

  • Erstellung von allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
  • Beratung beim Abschluss von Verträgen aller Art
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit mangelhaften Lieferungen und Leistungen, sowie
  • Abwehr von Schadenersatz und Gewährleistungsansprüchen aus Kauf- und Werkverträgen usw.

Lassen Sie Ihre AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Holen Sie fachmännischen Rat ein, bevor es zu Problemen im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen kommt.

Lassen Sie sich beraten welche Möglichkeiten bestehen um den Ausfall von Forderungen möglichst zu vermeiden.