Kaufvertrag und Grundbuch

Immer wieder werden Kaufverträge anhand von Mustern von Käufer/innen selbst erstellt und erst nach Auftreten von teils erheblichen Problemen und Schäden sowie Verlust von Forderungen die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen.
Im Hinblick auf wesentliche zu beachtenden Rechtsvorschriften ist es jedenfalls erheblich günstiger und vor allem sicherer die Erstellung eines Kaufvertrages samt Eintragung im Grundbuch einem erfahrenen Rechtsanwalt zu überlassen, der Ihnen gegenüber dafür haftet, dass alles wie vereinbart auch durchgeführt wird.
Ich verfasse für Sie nicht nur den entsprechenden Kaufvertrag und berate Sie über die Vorteile und Nachteile von einzelnen Bedingungen und Regelungen und führe für Sie alle erforderlichen Schritte bis zur Eintragung im Grundbuch durch.
Je nach Kaufobjekt sind nachstehende Bewilligungen und Zustimmungen nötig:

  • Anmeldung beim Finanzamt
  • Grundverkehrsbehördliche Bewilligung
  • Bewilligung Forstbehörde
  • Bewilligung Agrarbehörde
  • Zustimmung von Vorkaufberechtigten
  • Lastenfreistellung durch Löschung von Pfandrechten
  • Lastenfreistellung durch Löschung von Dienstbarkeiten
  • Übernahme Treuhandhaftung gegenüber Dritten vor allem von finanzierenden Banken usw.

Erst mit Eintragung im Grundbuch erwerben Sie Eigentum, nicht schon mit der Unterfertigung eines Kaufvertrages. Maßgebend für den Rang der Eintragung ist das Einlangen des Grundbuchgesuches bei Gericht. Allenfalls zwischen Vertragsabschluss und Überreichung Ihres Grundbuchgesuches vorgenommene Eintragungen können zu großen Schäden und Nachteilen für Sie führen.
Ich bin eingetragene Treuhänderin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.
Ich sorge durch entsprechende Schritte dafür, dass Sie keine Schäden erleiden.
Informieren Sie sich, lassen Sie sich beraten.