Schadenersatz

Beratung zum Schadenersatz

SchadenersatzWer einen anderen rechtswidrig und schuldhaft schädigt (durch Handlungen oder Unterlassungen) hat Schadenersatz zu leisten.

Wenn ein Schaden eingetreten ist vertrete ich Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung gegenüber dem Schädiger und/oder dessen Haftpflichtversicherung oder aber bei der Abwehr von unberechtigt geltend gemachten Schäden.

Rechtswidrig ist ein Handeln oder Unterlassen wenn es gegen bestehende Vorschriften und Rechte verstößt wie unter anderem:

  • Verletzung geschützter Rechte wie Freiheit, Leben, Gesundheit, Eigentum
  • Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung
  • Bauordnung
  • Verletzung von vertraglichen Pflichten
  • Verletzung von vorvertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten usw.

Allgemeine Informationen zum Schadensersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter einem bei ihm erlittenen Schaden von dem Schädiger ersetzt bekommt. Dieses Recht spielt im täglichen Gerichtsablauf eine ausgesprochen wichtige Rolle. Vor allem im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, fehlerhaften Arztbehandlungen, mutwilligen Körperverletzungen, oder aber auch bei mangelhaften Leistungen von Vertragspartnern. Dem Geschädigten soll mit Hilfe des Schadensersatzrechts ein Ausgleich für die erlittene Einbußen verschaffen werden. Die Androhung von  Schadenersatz soll helfen die Verursachung von Schäden durch vorsichtiges Verhalten zu vermeiden. Sie hat damit auch eine präventive Wirkung.

Neben dem Schaden bestehen drei weitere essentielle Fragen, die vom Gericht zu prüfen sind:

  • Wurde der Schaden vom Schädiger verursacht worden?
  • Wurde der Schaden schuldhaft zugefügt?
  • War die Handlung oder Unterlassung des Schädigers rechtswidrig?

Bei der Beantwortung dieser Fragen bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.