Sachschäden

Bei Sachschäden sind Sie bei mir genau richtig

Für alle Sachschäden die durch einen Unfall entstanden sind ist Schadenersatz in Höhe des Wertes, welchen diese Gegenstände zum Zeitpunkt der Beschädigung hatten, zu leisten. Hierzu zählt nicht nur das kaputte Auto oder Motorrad sondern auch die zerrissene oder verschmutze Kleidung, kaputte Gegenstände die im Fahrzeug mitgeführt wurden und beschädigt oder abhanden gekommen sind usw.
Der Schaden am Fahrzeug wird meist durch einen Sachverständigen der Versicherung oder eine Reparaturwerkstätte festgestellt.

Für Ihre übrigen Sachen ist es von Vorteil wenn sie noch den Ankaufsbeleg haben um den Neuwert (beim Ankauf) nachwiesen zu können.
Auf jeden Fall ist ein Foto von den beschädigten Gegenständen zu machen und sollten diese nicht weggeworfen oder repariert werden bevor Klarheit über den Zeitwert (Wert zum Zeitpunkt der Beschädigung) besteht um nicht in Beweisschwierigkeiten zu geraten.
Das beim Unfall beschädigte Fahrzeug sollte keinesfalls verschrottet oder repariert werden bevor die Höhe des Schadens feststeht.
Die Anfertigung von Lichtbildern aus denen der Schaden genau ersehen werden kann ist jedenfalls unerlässlich.

Sollte das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls strittig sein benötigt ein zur Klärung des Unfallhergangs beauftragter Sachverständiger genaue Informationen über die Art und Ausmaß des Schadens. Das Vorhandensein des beschädigten Fahrzeuges in unrepariertem Zustand erleichtert jedenfalls die Rekonstruktion des Unfalls.
Holen sie rechtzeitig fachmännischen Rat ein, was zu tun ist.